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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Reinigungsdienstleistungen und Gerätevermietung

Alex Izvernicean
KlarWerk – Reinigung & Verleih
Ebertstraße 5
88214 Ravensburg
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 155 69493477
E-Mail: kontakt@klarwerk-rv.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Alex Izvernicean, handelnd unter „KlarWerk“ (nachfolgend „KlarWerk“), und Kunden über Reinigungsdienstleistungen, insbesondere Fenster- und Glasreinigung, sowie über die Vermietung von Reinigungsgeräten und sonstigen Gebrauchsgegenständen.

Soweit im Einzelfall ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Diese AGB beschränken solche gesetzlichen Rechte nicht, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.

2. Angebote und Vertragsschluss

Anzeigen, Preisangaben und Leistungsbeschreibungen auf Kleinanzeigen, der Website, in sozialen Medien oder anderen Werbekanälen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn KlarWerk eine konkrete Anfrage oder Buchung ausdrücklich bestätigt und der Kunde diese Bestätigung annimmt, wenn beide Seiten einen Vertrag unterzeichnen oder wenn KlarWerk im Einvernehmen mit dem Kunden mit der vereinbarten Leistung beginnt. Bei einer Gerätevermietung können Mietgegenstand, Mietzeit, Preis, Kaution und Zubehör zusätzlich in einem Mietvertrag oder Übergabeprotokoll festgehalten werden.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Anzeige oder im individuellen Vertrag vereinbarten Preise. KlarWerk wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung für Reinigungsdienstleistungen nach Abschluss der Leistung fällig. Bei Gerätevermietungen sind Mietpreis und eine vereinbarte Kaution spätestens bei Übergabe des Geräts fällig. Zulässige Zahlungsarten werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag angegeben.

4. Reinigungsdienstleistungen

Art und Umfang der Reinigungsleistung ergeben sich aus dem individuellen Auftrag. Maßgeblich sind insbesondere die vereinbarten Flächen, Bauteile, Verschmutzungsgrade und Zusatzleistungen.

Der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind. Er informiert KlarWerk vor Beginn der Arbeiten über erkennbare Besonderheiten, empfindliche Materialien, Vorschäden, besondere Pflegevorgaben sowie sonstige Umstände, die für eine sichere und materialgerechte Reinigung wesentlich sein können.

Ein bestimmter Reinigungserfolg, insbesondere die vollständige Entfernung jeder Verschmutzung, Verfärbung oder eines bereits eingezogenen Flecks, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung bleiben unberührt. KlarWerk ist, soweit gesetzlich vorgesehen und zumutbar, Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

5. Termine und Mitwirkung des Kunden

Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten einzuhalten. Ist die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung möglich, richten sich etwaige Ansprüche von KlarWerk nach den gesetzlichen Vorschriften und den konkret nachweisbaren Umständen des Einzelfalls.

Pauschale Vertragsstrafen werden nicht erhoben, soweit sie nicht ausdrücklich und wirksam individuell vereinbart wurden.

6. Gerätevermietung – Mietgegenstand, Mietzeit und Kaution

Der konkrete Mietgegenstand, das mitvermietete Zubehör, die Mietdauer, der Mietpreis sowie eine etwaige Kaution ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag, der Buchungsbestätigung oder dem Übergabeprotokoll.

Eine Kaution dient ausschließlich der Sicherung berechtigter Ansprüche von KlarWerk. Sie stellt keine Haftungsobergrenze des Mieters dar. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine fälligen oder konkret zu klärenden Ansprüche bestehen. Eine Verrechnung ist nur mit bestehenden Ansprüchen zulässig.

7. Pflichten des Mieters und zulässige Nutzung

Der Mieter muss volljährig sein und den Mietgegenstand sorgfältig, nur für den vorgesehenen Zweck sowie entsprechend der Bedienungs-, Sicherheits- und Herstellerhinweise benutzen. Soweit KlarWerk für ein bestimmtes Gerät die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel oder Betriebsstoffe vorgibt, dürfen nur die hierfür freigegebenen Mittel verwendet werden.

Der Mietgegenstand darf ohne vorherige Zustimmung von KlarWerk nicht an Dritte weitervermietet oder zur selbstständigen Nutzung weitergegeben werden. Der Mieter hat das Gerät vor Verlust, Diebstahl, Witterungseinflüssen und sonstigen vermeidbaren Gefahren angemessen zu schützen.

Tritt während der Mietzeit eine Störung, Beschädigung, Undichtigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung oder ein sonstiger sicherheitsrelevanter Zustand auf, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen und KlarWerk zu informieren. Eigenmächtige Reparaturen oder sicherheitsrelevante Veränderungen sind nicht zulässig.

8. Schäden, Verlust, Diebstahl und normale Abnutzung

Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, Zubehör oder sonstigem Eigentum von KlarWerk nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die ausschließlich durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter nicht.

Bei einem ersatzpflichtigen Schaden können die erforderlichen und angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie weitere nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Schäden verlangt werden. Ein pauschaler Anspruch auf den Neupreis besteht nicht unabhängig von Alter, Zustand und wirtschaftlicher Schadenshöhe.

Verlust oder Diebstahl sind KlarWerk unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl ist, soweit dies zur Aufklärung und Schadensbearbeitung erforderlich und zumutbar ist, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Haftung des Mieters richtet sich auch in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Rückgabe und verspätete Rückgabe

Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig mit dem überlassenen Zubehör zurückzugeben. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach Ende der Mietzeit nicht rechtzeitig zurück, kann KlarWerk die gesetzlich zulässige Nutzungsentschädigung verlangen. Ein weitergehender, konkret nachweisbarer Schaden bleibt im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.

10. Reinigungsmittel und Zubehör

Mitgegebene oder verkaufte Reinigungsmittel und Zubehörteile sind entsprechend den Hersteller-, Dosierungs- und Sicherheitshinweisen zu verwenden. Der Kunde prüft vor der Anwendung, ob das zu behandelnde Material für das jeweilige Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel geeignet ist. Gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrechte bleiben unberührt.

11. Haftung von KlarWerk

KlarWerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie wegen einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht ausgeschlossen oder beschränkt. Gleiches gilt für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

12. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Soweit dem Kunden als Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesondert bereitgestellte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt KlarWerk in einer gesonderten Datenschutzerklärung bzw. in gesonderten Datenschutzhinweisen bereit.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 29.09.2026